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   BVerwG, 19.01.1973 - II WDB 27.72   

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https://dejure.org/1973,1417
BVerwG, 19.01.1973 - II WDB 27.72 (https://dejure.org/1973,1417)
BVerwG, Entscheidung vom 19.01.1973 - II WDB 27.72 (https://dejure.org/1973,1417)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Januar 1973 - II WDB 27.72 (https://dejure.org/1973,1417)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 46, 61
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BVerfG, 29.02.1996 - 2 BvR 136/96

    Vorläufige Dienstenthebung eines Richters durch die Dienstgerichte

    Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat eine solche Prognose allerdings dann gefordert und die Ermessensfreiheit der Einleitungsbehörde als entsprechend beschränkt angesehen, wenn die vorläufige Dienstenthebung über die Nichtausübung des Dienstes hinausgehende Wirkungen zeitigt (vgl. BVerwGE 46, 61 [62 f.]; 93, 69 [70]).
  • BVerfG, 09.09.1994 - 2 BvR 1089/94

    Verfassungsrechtliche Kontrolle der Entscheidung über die Suspendierung eines

    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. BVerwGE 46, 61 >62 f.<), auf die sich der Beschwerdeführer im verwaltungsgerichtlichen Verfahren berufen hat, ist das Ermessen der Einleitungsbehörde bei der Entscheidung über die vorläufige Dienstenthebung eines Beamten eingeschränkt, wenn diese über die Nichtausübung des Dienstes hinausgehende, nachteilige Wirkungen für den Betroffenen zeitigt.
  • BVerwG, 18.04.1991 - 2 WDB 3.91

    Sanitätsoffizier - Vorläufige Dienstenthebung - Dienstpflichtverletzungen -

    Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn die vorläufige Dienstenthebung über die Nichtausübung des Dienstes hinausgehende Wirkungen herbeiführe, wie etwa den Verlust der Berufsförderung als Minderung der dem Soldaten vom Dienstherrn geschuldeten Leistungen, der nur dann vertretbar wäre, wenn das disziplinargerichtliche Verfahren mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ein auf Entfernung aus dem Dienstverhältnis lautendes Urteil erwarten ließe (BVerwGE 46, 61, 62; BVerwG Beschlüsse vom 14. Juli 1986 - 2 WDB 10/86 - und vom 5. Februar 1988 - 2 WDB 1/88).
  • BVerwG, 14.07.1981 - 2 WDB 3.81

    Rechtsmittel

    Da die Dienstzeit des Soldaten planmäßig erst am 30. Juni 1983 enden würde, könnten ihm durch die vorläufige Dienstenthebung insbesondere Nachteile bei der Berufsförderung selbst dann nicht entstehen, wenn das disziplinargerichtliche Verfahren nicht zu einer Entfernung aus dem Dienstverhältnis führen sollte (vgl. BVerwGE 46, 61).
  • VG Halle, 02.10.2001 - 5 A 2/01
    Zwar bestehen erhöhte Anforderungen an die Ermessensausübung, wenn die Anordnung über die Nichtausübung des Dienstes hinausgehende Wirkungen zeitigt ( BVerwG, Beschl. v. 19. Januar 1973 - II WDB 27.72 - BVerwGE 46, 61 [63]; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 09. September 1994 - 2 BvR 1989/94 - NVwZ 1996, 1199 [1200]; GKÖD Bd. II, K § 91 RdNr. 45, m. w. N.), etwa wenn die vorläufige Dienstenthebung zugleich auch die Unterbrechung einer begonnenen Aus- oder Fortbildung (als dienstliche Veranstaltung) bedeutet (GKÖD, a. a. O., m. w. N.) Je weniger sich die Folgen einer Maßnahme der Einleitungsbehörde wieder beseitigen lassen, um so höhere Anforderungen sind an die Prüfung des zu erwartenden Verfahrensergebnisses zu stellen (BVerwG, Beschl. v. 19. Januar 1973, a. a. O.; BVerfG, Beschl. v. 09. September 1994, a. a. O.).
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